Welche Kosten werden erstattet bei einer Elektronikversicherung?
Der Versicherungsschutz der Elektronikversicherung gilt in der Regel nur im Versicherungsort, also meist die Geschäftsräume, jedoch kann man eine Regelung vereinbaren für mobile Elektrogeräte, die auch außerhalb des Versicherungsortes versichert sind.
Die finanziellen Schäden, die entstehen können, übernimmt die Elektronikversicherung. Folgende Kosten können erstattet werden:
- Reparatur oder Ersatz von beschädigten Geräten
- Datenwiederherstellung
- Umsatzeinbußen durch Betriebsausfall
- Mietkosten für benötigte Ersatzgeräte
Folgende Geräte sind bei der Elektronikversicherung versichert:
- Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik eines Unternehmens
- Mess-, Prüf- und Sicherungsanlagen bzw. -geräte
- Repro-, Satz-, Bild- und Tontechnik sowie an Bürotechnik.