Was ist versichert bei einer Betriebsinhaltsversicherung?
Bei der Betriebsinhaltsversicherung ist das gesamte Inventar zum Neuwert versichert, auch werden die Ausgaben für die Wiederherstellung oder Aufräumarbeitet erstattet. Die Versicherungssumme sollte so gewählt sein, dass alle Gesamtkosten des Inventars gedeckt sind, da man ansonsten eine Unterversicherung und somit einen finanziellen Verlust riskiert.
Die Geschäftsausstattung ist über die Inhaltsversicherung versicherbar, soweit der Versicherungsnehmer:
- Eigentümer der Sache ist
- die Sache mit Kaufoption geleast wurde, die zum Schadenszeitpunkt noch nicht abgelaufen ist oder bereits ausgeübt wurde,
- die Sache sicherungsübereignet hat
- die Sache unter Eigentumsvorbehalt erworben hat
Einige Versicherungsgesellschaften schließen ebenfalls auch fremdes Eigentum in den Versicherungsschutz mit ein. Darunter sind die Fälle bezogen, wenn das fremde Eigentum dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Reparatur, Verkauf oder Verwahrung übergeben wird. Dabei muss das fremde Eigentum sich in den Geschäftsräumlichkeiten befinden, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht. Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen können unter Umständen mitversichert werden, doch auch hier ist die Bedingung, dass die Gegenstände sich in den Geschäftsräumlichkeiten befinden müssen.